Gefährdungs-
beurteilung (GBU)
Gefährdungs-
beurteilung (GBU)

Eine umfassende Gefährdungsbeurteilung an überwachungsbedürftigen Anlagen ist seit Juni 2015 in der BetrSichV geregelt. Seit März 2023 gilt laut TRBS 1115-1 zusätzlich die Anforderung, dass auch ein geeigneter Schutz gegen Cyberangriffe für Aufzüge vorhanden sein muss.

Haushahn Gesetzliche Regelungen - Unterlagen in Hand von Techniker

Um die seit Juni 2015 geltende Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu erfüllen, sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für Ihre Aufzugsanlage durchzuführen. Auch eine Nutzung zu gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken macht Sie zu einem Arbeitgeber im Sinne der BetrSichV. Die Ermittlung der Abweichung zum "Stand der Technik" ist in jedem Fall nachzuweisen. Um diese Anforderungen zu erfüllen und Rechtssicherheit zu schaffen, ist eine Gefährdungsbeurteilung die einfachste Möglichkeit.

Zum Schutz vor Cyberbedrohungen hat der Gesetzgeber im März 2023 die Technische Regel TRBS 1115-1 veröffentlicht. Diese definiert Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen (MSR), die aufgrund ihrer Schnittstellen kabelgebunden oder kabellos kompromittiert werden können und dadurch Gefährdungen herbeiführen. Ein Kernelement der TRBS 1115-1 ist die darin enthaltene Betreiberpflicht, die reguläre Gefährdungsbeurteilung nach §3 BetrSichV um Aspekte der Cybersicherheit zu erweitern.

Mit der Beauftragung der Gefährdungsbeurteilung bieten wir Ihnen in fünf Schritten eine umfängliche Beratungsleistung von der Analyse bis zum Maßnahmenplan. Kontakt aufnehmen.

Auf einen Blick Auf einen Blick

  • Sicherheitsprüfung
    Analyse der Einzelkomponenten und Ermittlung der Abweichung gegenüber dem Stand der Technik.
  • Beurteilung der Gefährdung
    Ermittlung der Gefährdung des Umfeldes und Betriebes in Abhängigkeit von der Nutzungsart der Anlage.
  • Beurteilung von Cybergefährdungen
    Ermittlung der Gefährdung durch Cyberangrifffe nach TRBS 1115-1.
  • Ergebnisanalyse
    Risikoeinstufung zu jeder Gefährdungssituation und Erläuterung im persönlichen Beratungsgespräch.
  • Maßnahmenplan
    Wir erstellen mit Ihnen einen Plan und setzen, in Abhängigkeit von den festgestellten Risiken und Ihren finanziellen Mitteln, die notwendigen Maßnahmen um.

Wichtige Fragen Wichtige Fragen

  • Wer muss eine GBU durchführen?

  • Warum braucht es einen Schutz vor Cyberangriffen?

  • Was zeichnet die Haushahn GBU aus?

  • Was passiert, wenn ich keine GBU durchführen lasse?

  • Benötigen alle Aufzüge eine GBU?

  • Wer haftet für meine Aufzugsanlage?

  • Bin ich als Betreiber ein Arbeitgeber?

  • Ich bin kein echter Arbeitgeber. Brauche ich eine GBU?

  • Welche Maßnahmen muss ich durchführen lassen?

  • Welche weiteren Vorteile bietet eine Modernisierung?

  • Wie unterstützt mich Haushahn?

  • Wer muss eine GBU durchführen?

    Die Betriebssicherheitsverordnung gilt für Arbeitsmittel sowie für überwachungspflichtige Anlagen. Da Ihr Aufzug eine überwachungsbedürftige Anlage ist, müssen vor seiner Verwendung mögliche Gefährdungen identifiziert und geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden. Für Aufzugsanlagen gilt dies laut BetrSichV jedoch nur, wenn sie von einem Arbeitgeber im Sinne des § 2 Absatz 3 Satz 1 verwendet werden, also von jemandem, der nach dem Arbeitsschutzgesetz als solcher bestimmt ist.

  • Warum braucht es einen Schutz vor Cyberangriffen?

    Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung werden Aufzüge immer digitaler und smarter. Damit wächst potentiell die Gefahr gezielter Manipulation, die zu einer Fehlfunktion der Anlage und damit zu einer Personengefährdung führen könnte. 

  • Was zeichnet die Haushahn GBU aus?

    Haushahn prüft 126 Punkte (Stand April 2024) zu Technik und Umfeld Ihres Aufzugs sowie die Cybersicherheit und bietet damit eine der umfangreichsten Beurteilungen am Markt. Neben einem Bericht über die Abweichung zum Stand der Technik Ihrer Anlage erhalten Sie eine Beratung und den passenden Maßnahmenplan, um die erfassten Risiken zu beseitigen.

  • Was passiert, wenn ich keine GBU durchführen lasse?

    Die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) bemängeln, wenn für eine Anlage keine Gefährdungsbeurteilung inkl. Cybersicherheit vorliegt. Bei einem Unfall haften Sie, unabhängig davon, zivilrechtlich, und bei Fahrlässigkeit auch strafrechtlich, in vollem Umfang.

  • Benötigen alle Aufzüge eine GBU?

    Die Betriebssicherheitsverordnung gilt für Arbeitsmittel sowie für überwachungspflichtige Anlagen. Da Ihr Aufzug eine überwachungsbedürftige Anlage ist, müssen vor seiner Verwendung mögliche Gefährdungen identifiziert und geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden. Für Aufzugsanlagen gilt dies laut BetrSichV jedoch nur, wenn sie von einem Arbeitgeber im Sinne des § 2 Absatz 3 Satz 1 verwendet werden, also von jemandem, der nach dem Arbeitsschutzgesetz als solcher bestimmt ist.

  • Wer haftet für meine Aufzugsanlage?

    Als Betreiber haften Sie grundsätzlich für Ihren Aufzug. Um Ihr Haftungsrisiko einschätzen zu können, ist es nötig, die Gefährdungen zu ermitteln, die sich aus der Abweichung Ihres Aufzugs vom Stand der Technik ergeben.

  • Bin ich als Betreiber ein Arbeitgeber?

    Für Aufzugsanlagen gilt laut § 3 Absatz 1 der Betriebssicherheitsverordnung: Arbeitgeber ist, wer nach dem Arbeitsschutzgesetz als solcher bestimmt ist, also wenn Sie sozialversicherungspflichtige Angestellte beschäftigen.

  • Ich bin kein echter Arbeitgeber. Brauche ich eine GBU?

    Gehören Sie nicht zu den "echten" Arbeitgebern, haften Sie dennoch für Ihren Aufzug und müssen seine Verkehrssicherheit gewährleisten. Daher empfehlen wir Ihnen, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, denn erst dann kennen Sie als Betreiber die Gefährdungen Ihrer Anlage und können notwendige Schutzmaßnahmen einleiten, um eine sichere Verwendung zu ermöglichen.

  • Welche Maßnahmen muss ich durchführen lassen?

    Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen, um eine sichere Verwendung des Aufzugs zu garantieren. Sie haften voll für die Sicherheit Ihres Aufzugs. Welche Vorkehrungen Sie jedoch letztlich treffen, ist Ihre eigene Entscheidung und Risikoeinschätzung.

  • Welche weiteren Vorteile bietet eine Modernisierung?

    Neben der Verminderung Ihres Haftungsrisikos verbessern Sie durch die Modernisierung Ihrer Anlage die Funktionsfähigkeit des Aufzugs. Die Ersatzteilverfügbarkeit wird gesichert und die Störanfälligkeit reduziert sich. Außerdem erhöht sich der Komfort für die Nutzer, und neue Anforderungen wie Barrierefreiheit können umgesetzt werden.

  • Wie unterstützt mich Haushahn?

    Als Ihr naher und erfahrener Partner rund um Ihren Aufzug bieten wir Ihnen sowohl die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung als auch die Erarbeitung eines geeigneten Maßnahmenplans an.

    Unsere umfassende Gefährdungsbeurteilung ermittelt alle potenziellen Risiken Ihrer Anlage nach den Kategorien "niedrig", "mittel" und "hoch". Sie erhalten nach Abschluss der Beurteilung ein ausführliches Protokoll. Zudem erstellen wir Ihnen zu den möglicherweise aufgenommenen Gefährdungen einen passenden Maßnahmenplan, den wir gerne mit Ihnen besprechen.