Wichtige Informationen für Sie als Betreiber. Behalten Sie alles im Blick.

Das ist zu beachten


  • Um Aufzüge im Baubetrieb nutzen zu können, sind Sie als Betreiber verpflichtet, eine Aufzugswartung durchführen zu lassen und eine Notrufverbindung zu einer ständig besetzten Stelle sicherzustellen.
  • Entstandene Schäden während der Bauphase, die auf äußere Einflüsse zurückzuführen sind, gehen grundsätzlich zu Lasten des Betreibers.
  • Während der Bauphase liegen die Betreiberpflichten rund um den Aufzug i.d.R. beim Generalunternehmer.
  • Feuerwehraufzüge können grundsätzlich nicht als Aufzug im Baubetrieb verwendet werden, da diese zur Inbetriebnahme des Gebäudes als erstes betriebsbereit sein müssen.

Das ist zu tun


  • Stellen Sie sicher, dass die Notrufannahme rund um die Uhr gewährleistet ist.
  • Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass ein „Aufzugsführer“, der auf der Baustelle präsent ist, Ihre Kosten und nicht zuletzt auch das Sicherheitsrisiko erheblich reduziert.
  • Kalkulieren Sie Kosten für die zusätzliche Endabnahme (im Baubetrieb), ggf. für ein GSM-Modul und die laufenden Kosten während der Bauphase.
  • Kontaktieren Sie Ihren Haushahn-Ansprechpartner frühzeitig, um die idealen Bedingungen für die Nutzung als Bauaufzug zu finden.


Weitere Informationen für Ihre Planung:

Bauwartung - Der Aufzug im Baubetrieb
Wer macht was? Die Projektschritte im Überblick

Was ist ein Aufzug im Baubetrieb?

Generell handelt es sich bei einem Aufzug im Baubetrieb um einen regulären Personenaufzug, der zeitlich begrenzt bereits im Baubetrieb genutzt wird. Ein solcher Aufzug muss, wie alle anderen Personenaufzüge, eine Prüfung, das so genannte Konformitätsbewertungsverfahren, durchlaufen. In der dazugehörigen Gefährdungs- und Risikoanalyse werden die besonderen Betriebsbedingungen während der Bauphase dokumentiert.

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