Entlasten Sie sich von Ihrer gesetzlichen Verpflichtung als Aufzugsbetreiber.
Eine „beauftragte Person" muss entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) rund um die Uhr aus der Aufzugskabine per Notruf erreichbar und schnell vor Ort sein. Der Haushahn Fernnotruf erfüllt lückenlos diese gesetzlichen Auflagen. Natürlich auch entsprechend der Europanorm EN 81-28 zur Ausstattung eines Fernnotrufes – von der Missbrauchserkennung über Funktionstests bis hin zur Notstromversorgung.