Am Freitag, 13.3. geht es im SI-Centrum in Stuttgart-Möhringen wieder rund um aktuelle Themen der Immoblilienwirtschaft. Haushahn wird vor Ort praxisnah darüber informieren, was sich für Betreiber von Aufzugsanlagen ab Juni 2015 ändert, wenn die neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft tritt. Das sind u.a. die Nachrüstpflicht eines Notrufsystems, das Vorhalten eines Notfallplans oder die Gefährdungsbeurteilung von Aufzügen. Auch wird eine Prüfplakette künftig Pflicht, um daraus den nächsten Prüftermin durch eine zugelassene Überwachungsstelle kenntlich zu machen. Einige neue Anforderungen kommen also auf Betreiber von Aufzugsanlagen zu - Haushahn berät und stellt individuelle Lösungen für unterschiedliche Anforderungen vor.